06.03.2021
Liebe Tennisspielerinnen und Tennisspieler, nach den Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz sowie der daran anschließenden Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung kann ich Ihnen mitteilen, dass die Tennisplätze im Freien je nach Inzidenz ab dem 08.03.2021 wieder geöffnet werden dürfen.
Im Detail sieht die Regelung je nach regionalem Inzidenzwert (Landkreis) ab dem 08.03.2021 wie folgt aus:
7-Tage-Inzidenz unter 50:
7-Tage-Inzidenz 50-100:
Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 100, ist die Anlage wieder zu schließen.
Dies und die weiteren Öffnungsschritte entnehmen Sie dem >>BTV-Stufenplan.
Die entsprechenden Hygienekonzepte finden Sie immer aktuell unter https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html im Downloadcenter.
Anlagenbetreiber sind verpflichtet, je nach Inzidenzwert die Regelungen an ihre Mitglieder zu kommunizieren. Die regionalen Inzidenzwerte finden Sie sehr übersichtlich über https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/ und über die offizielle Seite des RKI.
Natürlich empfiehlt es sich aufgrund der oben genannten Bedingungen, die Freiplätze in diesem Jahr möglichst früh zu öffnen. An dieser Stelle der Hinweis, dass die Platzinstandsetzung grundsätzlich gestattet ist. Die Bedingungen hierfür finden Sie in dieser >>NEWS.
Auch müssen Besucher der Tennisanlage weiterhin registriert werden. Hierfür empfehlen wir die bereits im Vorjahr von vielen Tennisvereinen in Bayern genutzte Online-Registrierungslösung unseres Partners >>WELCOME | Tennis.